7 Sieht das nationale Recht einen speziellen Güterstand für Ehegatten mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit vor?

Alle Ehegatten können neben den tradierten Güterständen auch den deutsch-französischen Wahlgüterstand wählen, ohne dass dafür auch nur bei einem Ehegatten eine deutsche bzw. französische Staatsangehörigkeit Voraussetzung wäre (oben 3.1). Einen speziell für internationale Paare geltenden Güterstand sieht das deutsche Recht nicht vor.