4 Kann oder muss der Güterstand registriert werden?
4.1. Gibt es ein oder mehrere Güterstandsregister? Wo?
In Litauen gibt es ein Register für Eheverträge. Das Register wird vom zentralen Hypothekenamt (Central Mortgage Office) geführt.
4.2. Welche Dokumente werden registriert? Welche Informationen werden registriert?
Das Register erfasst Eheverträge und Vermögensaufteilungen.
Der Registereintrag muss das Datum des Ehevertrages, Angaben zu den Vertragsparteien, den Tag und die Umstände des Inkrafttretens des Vertrages, Angaben zum Vermögen, das der Güterstandsvereinbarung unterliegt, und den vorgesehenen Güterstand aufführen (Paragraf 14 der Vorschriften über das Register für Eheverträge (Regulations on the Register of Marriage Contracts)).
Der Registereintrag muss entweder den Vertrag oder das Gerichtsurteil über die Aufteilung des gemeinschaftlichen Vermögens sowie Angaben zu den Vertragsparteien oder den Personen, deren Vermögen aufgrund eines Gerichtsurteils aufzuteilen ist, Angaben zu dem Vermögen, das einem Vertrag oder einer gerichtlichen Aufteilungsentscheidung unterliegt, und den vereinbarten Güterstand aufführen (Paragraf 15 der Vorschriften über das Register für Eheverträge).
4.3. Wer hat Zugang zu den Informationen im Register und auf welche Weise?
Auszüge aus dem Register müssen schriftlich, per E-Mail, per Post, auf anderen Kommunikationswegen oder persönlich zur Verfügung gestellt werden (Paragraf 63 der Vorschriften über das Register für Eheverträge).
Daten aus dem Register müssen allen Personen zur Verfügung gestellt werden, die ein berechtigtes Interesse an der Verwendung der Daten haben (Paragraf 67 der Vorschriften über das Register für Eheverträge).
4.4. Was sind die rechtlichen Folgen der Registrierung?
Ein Ehevertrag und dessen Änderungen kann Dritten nur entgegengehalten werden, wenn er im Register für Eheverträge eingetragen wurde. Dies gilt jedoch nicht, falls der Dritte zum Zeitpunkt des Rechtsgeschäfts über den Ehevertrag und dessen Änderungen Kenntnis hatte (Art. 3.103(3) des CC).