4 Kann oder muss der Güterstand registriert werden?

4.1. Gibt es ein oder mehrere Güterstandsregister? Wo?

Eheverträge müssen sowohl in dem vom nationalen Notarverband Rumäniens (Uniunea Naţională a Notarilor Publici din România) geführten Nationalen Güterstandsregister  als auch im Standesregister an dem Ort, an dem die Ehe geschlossen wurde, und, je nach Art der Vermögenswerte, in andere öffentliche Register (Handelsregister, Grundbuch usw.) eingetragen werden.

4.2. Welche Dokumente werden registriert? Welche Informationen werden registriert?

Eine Kopie des Ehevertrages ist beim Nationalen Güterstandsregister,  beim Standesregister sowie bei den anderen erwähnten Registern einzureichen.

4.3. Wer hat Zugang zu den Informationen im Register und auf welche Weise?

Eine Person kann ohne Angabe eines berechtigten Interesses eine Anfrage an das Nationale Güterstandsregister richten und um Auszüge aus den Urkunden ersuchen (Art. 334 Abs. 5 des Zivilgesetzes).

4.4. Was sind die rechtlichen Folgen der Registrierung?

Ein Ehevertrag kann Dritten nur entgegengehalten werden, wenn er registriert wurde.