4 Kann oder muss der Güterstand registriert werden?
Der Güterstand muss registriert werden.
4.1. Gibt es ein oder mehrere Güterstandsregister? Wo?
Die Registerbehörde führt ein zentrales elektronisches Register (Art. 19 FC).
4.2. Welche Dokumente werden registriert? Welche Informationen werden registriert?
Eheverträge sowie der geltende eheliche Güterstand müssen registriert werden.
4.3. Wer hat Zugang zu den Informationen im Register und auf welche Weise?
Das Register ist öffentlich. Für die Einsicht in das Register und beglaubigte Auszüge aus dem Register werden Gebühren nach den durch den Ministerrat verabschiedeten Sätzen berechnet (Art. 19 Abs. 4 FC).
4.4. Was sind die rechtlichen Folgen der Registrierung?
Sofern keine andere Güterrechtsregelung registriert wurde, gelten für Dritte die gesetzlichen Regelungen über gemeinschaftliches Vermögen (Art. 20 FC).