9 Welche Behörde ist im Falle von Streitigkeiten und in anderen Angelegenheiten zuständig?
Ehesachen fallen in die Zuständigkeit bulgarischer Gerichte, wenn einer der Ehegatten die bulgarische Staatsangehörigkeit besitzt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Bulgarien hat. Entsprechend sind ebenfalls nach Artikel 7 des CPIL bulgarische Gerichte auch für Angelegenheiten zuständig, welche das persönliche Vermögen und die Vermögensverhältnisse der Ehegatten betreffen.
Das zuständige Bezirksgericht ist das Gericht des Bezirks, in dem der Beklagte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 105 Zivilprozessordnung).