9 Welche Behörde ist im Falle von Streitigkeiten und in anderen Angelegenheiten zuständig?

Es ist allgemein anerkannt, dass die internationale Zuständigkeit eines Gerichts nach den gleichen Vorschriften ermittelt wird, die auch die örtliche Zuständigkeit im nationalen Recht bestimmen. Je nach den gegebenen Umständen können aber auch andere Anknüpfungspunkte eine Rolle spielen, wie z. B. der Wohnsitz (Ort der Hauptniederlassung), Nationalität, Ort, an dem sich das Vermögen befindet, usw.).

Im Großherzogtum Luxemburg wird im Scheidungs- bzw. Trennungsurteil meist auch die Auflösung und Aufteilung des gemeinschaftlichen Vermögens angeordnet und ein Notar mit der Abwicklung beauftragt.

Prinzipiell ist die Zuständigkeit für ehegüterrechtliche Angelegenheiten unabhängig vom Belegenheitsort des unbeweglichen Vermögens. Luxemburgische Gerichte können daher also auch den Verkauf einer im Ausland befindlichen Immobilie durch Auktion anordnen.

Falls es dem beauftragten Notar nicht möglich ist, eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen, erfasst er die jeweiligen Forderungen der Parteien in einem Bericht und verweist diese zurück an das Gericht.