9 Welche Behörde ist im Falle von Streitigkeiten und in anderen Angelegenheiten zuständig?
Die Familiengerichte sind die einzigen Gerichte, die für Streitigkeiten in ehegüterrechtlichen Angelegenheiten zuständig sind. Diese sind auch international zuständig, sofern eine der Parteien mindestens drei Monate, bevor ein Antrag gestellt wurde, ihren Wohnsitz in Zypern hatte.