9 Welche Behörde ist im Falle von Streitigkeiten und in anderen Angelegenheiten zuständig?

Sowohl die irischen Bezirksgerichte (Circuit Court), als auch der Irish High Court sind für Verfahren im Zusammenhang mit ehelichen Vermögensstreitigkeiten zuständig, sofern einer der Ehegatten bei Antrag auf Einleitung des Verfahrens seinen Wohnsitz in Irland hat oder während des Zeitraums von einem Jahr vor diesem Tag seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Irland hatte (Paragraf 31(4) Gesetz über die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes und die Änderung des Familienrechts von 1989 und Paragraf 39(1) Familiengesetz (Ehescheidung) von 1996). Das Konzept des Wohnsitzes unterliegt dem „Common Law“ und ist somit von Fall zu Fall Gegenstand richterlicher Auslegung. Im Allgemeinen jedoch ist der Wohnsitz einer Person der Ort, an dem diese ihren ständigen Aufenthaltsort hat, normalerweise der Ort ihrer Herkunft. Hierbei kann es sich aber auch um einen Ort ihrer Wahl handeln, wenn die Handlungen der Person auf die Absicht schließen lassen, dort permanent oder zumindest für einen unbestimmten Zeitraum ihren Aufenthalt nehmen zu wollen. Die Zuständigkeit liegt beim Richter des Bezirks, in dem eine der Parteien des Verfahrens ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat oder ihrer Geschäftstätigkeit oder ihrem Beruf nachgeht (Paragraf 31(5) Gesetz über die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes und die Änderung des Familienrechts von 1989 und Paragraf 38(3) Familiengesetz (Ehescheidung) 1996).