9 Welche Behörde ist im Falle von Streitigkeiten und in anderen Angelegenheiten zuständig?

Alle zivilrechtlichen Streitigkeiten unterliegen den Gerichten. Sie werden von einem Amtsgericht (Stadtgericht) untersucht, mit Ausnahme von Angelegenheiten, die nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen von einem Bezirksgericht zu untersuchen sind.

Falls die Vermögensaufteilung im Rahmen eines Ehescheidungsverfahrens erfolgt, ist prinzipiell das Gericht des Bezirks zuständig, in dem der Beklagte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 26 Absatz 1 der lettischen Zivilprozessordnung).

Sofern in den gegenseitigen Beziehungen der beteiligten Staaten die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung Anwendung findet, wird die Zuständigkeit lettischer Gerichte gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung festgestellt.