1 Welches Recht ist anwendbar?
1.1. Welches Recht ist auf das Vermögen der Ehegatten anwendbar? Nach welchen Kriterien bestimmt sich das anwendbare Recht? Welche internationalen Abkommen sind im Verhältnis zu bestimmten Staaten zu beachten?
Der eheliche Güterstand unterliegt lettischem Recht, sofern die Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Lettland haben. Falls sich ein Vermögenswert der Ehegatten in Lettland befindet, unterliegen sie im Hinblick auf diesen Vermögenswert ebenfalls lettischem Recht, selbst dann, wenn sie nicht in Lettland wohnhaft sind Art. 13 Lettisches Zivilgesetzbuch (CC)).
1.2. Können die Ehegatten das anwendbare Recht wählen? Wenn ja, welchen Grundsätzen unterliegt die Rechtswahl (z.B. wählbare Rechtsordnungen, Formalerfordernisse, Rückwirkung)?
Das lettische Recht sieht keine Rechtswahl vor.