1 Welches Recht ist anwendbar?
1.1. Welches Recht ist auf das Vermögen der Ehegatten anwendbar? Nach welchen Kriterien bestimmt sich das anwendbare Recht? Welche internationalen Abkommen sind im Verhältnis zu bestimmten Staaten zu beachten?
Der Güterstand von Ehegatten unterliegt dem Recht, das unmittelbar nach ihrer Eheschließung auf ihre persönlichen Verhältnisse Anwendung findet (Art. 14 und 15 des griechischen Zivilgesetzbuchs, nachfolgend HCC [Hellenic Civil Code]), und zwar in der folgenden Stufenfolge: 1. das Recht des Landes der letzten gemeinsamen Staatsangehörigkeit während der Ehe, sofern ein Ehegatte diese beibehalten hat, 2. falls dies nicht zutrifft, das Recht des Landes des letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts während der Ehe und 3. falls dies nicht zutrifft, das Recht des Landes, mit dem die Ehegatten am engsten verbunden sind.
1.2. Können die Ehegatten das anwendbare Recht wählen? Wenn ja, welchen Grundsätzen unterliegt die Rechtswahl (z.B. wählbare Rechtsordnungen, Formalerfordernisse, Rückwirkung)?
Die Ehegatten können das für ihr Vermögen geltende Recht nicht vertraglich festlegen. Das Haager Übereinkommen vom 14. März 1978, auf das sich vorstehend bezogen wird, wurde von Griechenland nicht ratifiziert. Die griechischen Regelungen des internationalen Privatrechts gelten daher ex lege.