4 Kann oder muss der Güterstand registriert werden?

4.1. Gibt es ein oder mehrere Güterstandsregister? Wo?

Damit der Vertrag auch Wirkung gegenüber Dritten entfaltet, setzt Artikel 1403(2) HCC die Eintragung in ein spezielles öffentliches Register voraus.

4.2. Welche Dokumente werden registriert? Welche Informationen werden registriert?

Die öffentliche Urkunde, in der die Ehegatten die Gütergemeinschaft vereinbart haben, wird unter Berücksichtigung aller relevanter Aspekte, wie Namen der Ehegatten, Umfang der ehelichen Gütergemeinschaft und Einzelheiten zur Beendigung dieses Güterstandes, in das Register eingetragen.

4.3. Wer hat Zugang zu den Informationen im Register und auf welche Weise?

Personen mit einem berechtigten Interesse können auf das öffentliche Register zugreifen, das die vorgenannten Eintragungen enthält.

4.4. Was sind die rechtlichen Folgen der Registrierung?

Mit Eintragung in das öffentliche Register tritt der Vertrag in Kraft und kann Dritten entgegengehalten werden (Art. 1403 HCC).