4 Kann oder muss der Güterstand registriert werden?
4.1. Gibt es ein oder mehrere Güterstandsregister? Wo?
Gütertrennungsvereinbarungen zwischen Ehegatten müssen im Personenregister eingetragen werden, das vom Registergericht, Majsmarken 5, 9500 Hobro, geführt wird (Telefon: 99685800, Fax: 99685801, www.tinglysning.dk).
4.2. Welche Dokumente werden registriert? Welche Informationen werden registriert?
Die Vereinbarung wird in ihrer Gesamtheit registriert, einschließlich der Informationen darüber, welche Vermögenswerte dem Eigengut zuzurechnen sind.
4.3. Wer hat Zugang zu den Informationen im Register und auf welche Weise?
Alle im Personenregister erfassten Informationen sind öffentlich verfügbar.
4.4. Was sind die rechtlichen Folgen der Registrierung?
Gütertrennungsvereinbarungen sind nur gültig, wenn sie registriert wurden.