8 Was sieht das Recht für registrierte und nicht-registrierte Partnerschaften vor?

Nach estnischem Recht kann eine nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht eingetragen werden, und es gibt auch keine sonstigen Sonderregelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften. Nichteheliche Partner (Lebensgefährten) können sich anderer Rechtsinstrumente außerhalb des Familienrechts bedienen: Sie können schuldrechtliche Partnerschaften begründen (die Anwendung der damit zusammenhängenden Verträge beschränkt sich auf das bewegliche Vermögen), gemeinsames Eigentum nach den Bestimmungen des Vermögensrechts erwerben, nach den Bestimmungen des Erbrechts ein Testament aufsetzen usw.