6 Welche Folgen hat der Tod eines der Ehegatten?
Im Fall der gesetzlichen Erbfolge erbt der überlebende Ehegatte zusammen mit den Verwandten des verstorbenen Ehegatten. Sein Anteil hängt von der Erbenordnung bzw. Linie der erbberechtigten Verwandten ab (die Verwandten erben in drei Erbenordnungen).
Erbt der überlebende Ehegatte zusammen mit Erben erster Ordnung (Kindern), ist er zu gleichen Teilen mit den Kindern erbberechtigt und erhält nicht weniger als ein Viertel des Nachlasses.
Erbt der überlebende Ehegatte zusammen mit Erben zweiter Ordnung (Eltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge, d.h. Geschwister des Verstorbenen), ist er zur Hälfte des Nachlasses erbberechtigt. Erbt der überlebende Ehegatte zusammen mit den Erben der zweiten Ordnung, so gebührt ihm auch bevorzugt ein zusätzlicher Anteil des Nachlasses (die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände).
Gibt es keine Verwandten erster oder zweiter Ordnung, erbt der überlebende Ehegatte den gesamten Nachlass.
Neben dem Anteil des Nachlasses kann der überlebende Ehegatte ein persönliches Nutzungsrecht der Immobilie, die als gemeinsames Heim diente, beanspruchen.