6 Welche Folgen hat der Tod eines der Ehegatten?
Im Fall des Todes eines Ehegatten erfolgt die Aufteilung des gemeinschaftlichen Vermögens (sofern es nicht im Rahmen eines Gerichtsverfahrens geschaffen wurde) im Rahmen des Nachlassverfahrens, das durch einen Notar als Gerichtskommissär durchgeführt wird.
Nach Erhalt seines Anteils am Gesamtgut (normalerweise erhält er die Hälfte) ist der überlebende Ehegatte weiterhin erbberechtigt mit Blick auf das Vermögen des verstorbenen Ehegatten. Falls der überlebende Ehegatte neben den Abkömmlingen (z. B. den Kindern) des Verstorbenen erbt, erhält er den gleichen Anteil wie jedes Kind. Gibt es keine Nachkommen und der überlebende Ehegatte erbt neben den Eltern des Verstorbenen, erhält er mindestens die Hälfte des Nachlasses.