6 Welche Folgen hat der Tod eines der Ehegatten?
Falls nicht ein Ehevertrag anderes bestimmt, kann nach dem Tod eines Ehegatten der überlebende Ehegatte während des Nachlassverfahrens vor einem Notar einen Antrag auf Aufteilung des Gesamtguts stellen.
Nach der Aufteilung des Gesamtguts erbt der überlebende Ehegatte außerdem neben Erben erster oder zweiter Ordnung einen Teil des Vermögens des Erblassers (sofern kein Testament vorliegt). Neben Erben erster Ordnung (Abkömmlinge des Erblassers) erbt der überlebende Ehegatte das Gleiche wie ein Kind des Erblassers (Artikel 9 Erbgesetz). Falls keine Kinder vorhanden sind, erben der überlebende Ehegatte und die Eltern des Erblassers zu gleichen Teilen. Wenn der Erblasser keine Eltern hinterlässt, ist der überlebende Ehegatte Alleinerbe (Artikel 11 Erbgesetz).