6 Welche Folgen hat der Tod eines der Ehegatten?

Die Rechte des überlebenden Ehegatten werden teilweise durch die Regelungen über die Vermögensaufteilung im Fall einer Auflösung der Ehe (gemäß den unter den Punkten 2.1 und 5.1 erwähnten Prinzipien) und teilweise durch das Erbrecht geschützt. Nach dem Erbschaftsgesetz (ÄB) 3:1 erbt der überlebende Ehegatte vor den gemeinsamen Kindern oder anderen Nachkommen. In solch einer Situation erfolgt also keine Vermögensaufteilung, da der überlebende Ehegatte aufgrund des Eherechts und des Erbrechts das gesamte Vermögen im Nachlass des Verstorbenen übernimmt. Die Erbansprüche der Kinder werden in diesen Fällen bis zum Tod des überlebenden Ehegatten aufgeschoben (ÄB 3:2). Hinterlässt der Ehegatte, der zuerst verstirbt, allerdings Kinder, die keine gemeinsamen Kinder sind, muss eine Vermögensaufteilung erfolgen (falls diese Kinder aber auf ihre Rechte gemaess ÄB 3:1 verzichten, fallen dem überlebenden Ehegatten unter den gleichen Bedingungen auch deren Erbteile zu). Kinder, die keine gemeinsamen Kinder der Ehegatten sind, haben jeweils Anspruch auf den Pflichtteil (auf Schwedisch: „laglott“), d.h. einen gleichen Anteil an einer Hälfte des Gesamtnachlasses zu erhalten.

Die Aufteilung des Vermögens ist auch in Fällen erforderlich, in denen der verstorbene Ehegatte ein Testament hinterlassen hat, da die Erbansprüche des überlebenden Ehegatten nicht gegen testamentarische Verfügungen geschützt sind. Gemaess ÄB 3:1 Absatz 2 besteht für den überlebenden Ehegatten ein grundsätzlicher Schutz, wenn es nicht-gemeinsame Kinder, andere Erben oder Vermächtnisnehmer geben sollte, die ein Erbe erhalten. Grundsätzlicher Schutz bedeutet, dass der überlebende Ehegatte über den Nachlass des verstorbenen Ehegatten und solange der Nachlass hierfür ausreicht immer Anspruch auf Vermögenswerte mit einem Wert hat, der zusammen mit dem Wert des Vermögens, das der überlebende Ehegatte bei der Aufteilung des Vermögens erhält, dem Vierfachen des Basisbetrages entspricht (das Vierfache des Basisbetrags wird 2012 auf 176.000 Schwedische Kronen geschätzt).