6 Welche Folgen hat der Tod eines der Ehegatten?

Beim Tod eines Ehegatten wird das Gesamtgut zu gleichen Teilen aufgeteilt. Der Anteil des Verstorbenen am Gesamtgut wird dann Teil seines Nachlasses. Die Erben bzw. der überlebende Ehegatte sind berechtigt, bei Gericht um eine unterschiedliche Gewichtung der Anteile am Gesamtgut zu ersuchen. Nach der Auseinandersetzung des Gesamtguts erbt der überlebende Ehegatte in erster oder zweiter Ordnung. Als Erbe erster Ordnung erbt der überlebende Ehegatte zu gleichen Teilen neben Kindern des Verstorbenen. Hinterlässt der Erblasser keine Kinder, erbt sein Ehegatte in zweiter Ordnung neben den Eltern des Verstorbenen. Dabei erhält er die Hälfte des Nachlasses.