4 Kann oder muss der Güterstand registriert werden?
4.1. Gibt es ein oder mehrere Güterstandsregister? Wo?
In Deutschland gibt es ein sog. Güterrechtsregister, das bei den Amtsgerichten geführt wird.
4.2. Welche Dokumente werden registriert? Welche Informationen werden registriert?
In dem Register können abweichende Regelungen zum gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder die Geltung eines ausländischen Güterstands eingetragen werden.
4.3. Wer hat Zugang zu den Informationen im Register und auf welche Weise?
Es handelt sich um ein öffentliches Register, das von jedem eingesehen werden kann.
4.4. Was sind die rechtlichen Folgen der Registrierung?
Die Eintragung ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung für den Ehevertrag. Um sich aber gegenüber redlichen Dritten auf den vertraglichen Güterstand bzw. die Geltung eines ausländischen Güterstands berufen zu können, ist nach § 1412 BGB (ggf. i.V.m. Art. 16 Abs. 1 EGBGB) eine Eintragung in das Güterrechtsregister erforderlich.