3 Wie können die Ehegatten ihre Vermögensverhältnisse regeln?
3.1. Welche gesetzlichen Bestimmungen können durch einen Vertrag abgeändert werden und welche nicht? Welche Güterstände können gewählt werden?
England/Wales
Die Ehegatten können stets die Regelung der finanziellen Scheidungsfolgen einklagen (Ancillary Relief), selbst dann, wenn eine Vereinbarung zwischen ihnen besteht.
Eine faire Vereinbarung der Ehegatten über die Aufteilung ihres Vermögens im Fall der Ehescheidung kann aber trotzdem von erheblicher Bedeutung sein und wird durch das Gericht im Rahmen seines Ermessensspielraums sicherlich als wichtiger Faktor mit in Erwägung gezogen werden. Der Supreme Court hat darauf hingewiesen, dass eine Vereinbarung nicht fair ist, wenn sie das Wohl der betroffenen Kinder beeinträchtigt, und dass eine Vereinbarung wohl eher dann als fair anzusehen ist, wenn sie den Aspekt der Aufteilung (sharing) vernachlässigt, als wenn sie die Aspekte der Bedürfnisse (needs) und des Ausgleichs (compensation) nicht berücksichtigt (siehe Punkt 5.1).
Schottland
Die Ehegatten können ihre Vermögensverhältnisse nach eigenem Ermessen regeln. Es gibt keine gesetzlich vorgegebenen Güterstände, welche die Ehegatten wählen können.
3.2. Welchen Formerfordernissen muss ein derartiger Vertrag genügen? An wen muss ich mich dafür wenden?
England/Wales
Obwohl keinerlei Formvorschriften bestehen, wird trotzdem mit Nachdruck empfohlen, dass die Ehegatten sich unabhängig und getrennt voneinander juristisch beraten lassen und ihre Vermögenswerte in vollem Umfang offenlegen sowie dass dies in der Vereinbarung vermerkt wird. Ist dies nicht der Fall (oder nicht möglich), sollte ein entsprechender Verzicht vermerkt werden.
Schottland
Es bestehen nur die für die Art des betreffenden Rechtsgeschäfts geltenden Formvorschriften.
3.3. Wann darf der Vertrag abgeschlossen werden und wann wird er wirksam?
England/Wales
Eine Vereinbarung kann vor und während der Ehe (und sogar nach Auflösung der Ehe) geschlossen und geändert werden. Ihre Wirkung hängt natürlich von den Umständen ab, die vereinbarten Bedingungen treten allerdings meistens nur im Fall der Ehescheidung in Kraft (in Ermangelung ehelicher Güterstände in England und Wales, siehe 2.1 und 2.2 oben).
Es ist üblich, dass Ehegatten Vereinbarungen über ihr Vermögen usw. zu dem Zeitpunkt schließen, zu dem sie sich zu einer Ehescheidung entschließen (sogenannte separation agreements). Für deren Inhalt kann dann eine entsprechende gerichtliche Anordnung beantragt werden (sogenannte Consent Orders, d.h. gerichtliche Anordnungen, die mit Zustimmung der Betroffenen ergehen).
Schottland
Das Paar kann seine Vermögensverhältnisse untereinander jederzeit regeln. Die Ehegatten können auch entscheiden, wann ihre Vereinbarung in Kraft tritt.
3.4. Darf ein bestehender Vertrag von den Ehegatten abgeändert werden? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
England/Wales
Ja. Siehe Antwort zu Punkt 3.3.
Schottland
Das Paar kann seine Vermögensverhältnisse untereinander jederzeit neu regeln. Haben die Ehegatten jedoch Vermögenswerte abgegeben und damit ihrem Zugriff entzogen (zum Beispiel, indem sie diese in einen Ehevertragstrust oder einen Familientrust eingebracht haben), können sie keine neuen Regelungen für diese treffen.